Wer sich ernsthaft mit dem Gedanken trägt, die Kinder zu Hause lernen zu lassen mag sich fragen, welche Voraussetzungen es dafür seitens des Staates gibt. In Deutschland leider auf legalem Weg nicht möglich, ist es in den angrenzenden Staaten wie Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, der Schweiz unter gewissen (und unterschiedlichen) Voraussetzungen möglich.

Hier in Österreich wendet man sich mit einem ausgefüllten Antrag an den Landesschulrat und bekommt nach der Bearbeitung dieses Antrags einen Brief mit der „Kenntnisnahme der Abmeldung zum häuslichen Unterricht“. Damit ist klar, dass das Kind im kommenden Schuljahr zu Hause lernen darf.

Dieses Ansuchen muss jedes Jahr für jedes Kind eingereicht werden und kann nur bewilligt werden, wenn die „Externistenprüfung“ erfolgreich abgelegt wurde.

Die Externistenprüfung:
Um zu gewährleisten, dass die Kinder zu Hause angemessen lernen, muss am Ende des Jahre eine Externistenprüfung abgelegt werden. Dazu werden in der Volksschule 1 bis 2 Termine am Ende des Schuljahres angesetzt, ab der 5. Schulstufe wird jedes Fach einzeln geprüft (d.h. ca. 7-8 Prüfungen). Sind die Prüfung erfolgreich absolviert, bekommt das Kind das Zeugnis und kann für das neue Jahr zum Hausunterricht abgemeldet werden.

Details zu den rechtlichen Aspekten findet ihr auf www.homeschoolers.at
oder www.homeschoolerinaustria.at

Bei Fragen meldet euch gerne

Eure Sabine

Geschrieben von: Sabine Eberle

Veröffentlicht am 23. August 2020